CDU fordert städtisches Beratungsangebot zur Grundsteuererklärung

Nach der Grundsteuerreform müssen die Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümer die zur Ermittlung der Grundsteuer B erforderlichen Daten selbst an die zuständigen Finanzämter übermitteln. Hierzu ist es insbesondere erforderlich, dass sich die Eigentümerinnen und Eigentümer über das Steuerportal ELSTER online registrieren lassen., da nur so die Abgabe der benötigten Erklärung möglich ist. Dies kann bei Menschen, die mit der Nutzung einer solchen Onlineanwendung nicht vertraut sind, durchaus Probleme aufwerfen. Insofern wäre es wichtig, dass die Stadt hier ein Beratungsangebot vorhält. "Wir könnten uns vorstellen, beim Kassen- und Steueramt eine entsprechende Hotline einzurichten. Dort soll über die erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages informiert, aber auch über die Registrierung und die Abgabe der Erklärung über das Steuerportal ELSTER", erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Walter. Ein entsprechender Antrag wurde zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Grundstücksgröße sowie Wohn- und Nutzfläche sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern im Zeitraum 01.07. - 31.10.2022 an die zuständigen Finanzämter zu melden.