CDU Offenbach fordert zeitnahe Vorbereitung auf Ganztagsförderungsgesetz

Das Bundeskabinett hat Anfang Mai einen Gesetzentwurf zur Schaffung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe verabschiedet (Ganztagsförderungsgesetz). Der Rechtsanspruch soll ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft treten und jährlich um eine Klassenstufe bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden.

Michaela Makosz, Leiterin des CDU-Arbeitskreises Kultur, Schule, Sport, sagt dazu: „Dies ist ein wichtiges Vorhaben. Es wird auf die Schulpolitik in Offenbach immense Auswirkungen in räumlicher, personeller und finanzieller Hinsicht haben.“

Roland Walter, CDU-Fraktionsvorsitzender, stellt fest: „Die Vorbereitungszeit zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wirkt zwar auf den ersten Blick lang, aber hinsichtlich der langen Planungszeiten, der vielen Handlungsfelder und der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen sollte man in der Stadt Offenbach umgehend reagieren und in die Planungen eintreten.“

„Wir haben diesbezüglich eine Anfrage an den Magistrat gestellt und werden den Fortgang der Thematik im Auge behalten,“ fügt Michaela Makosz abschließend hinzu.