Digitales Baugenehmigungsverfahren muss unverzüglich eingeführt werden!

CDU fordert: Digitales Baugenehmigungsverfahren muss unverzüglich eingeführt werden

Bisher werden Zeit und weitere Ressourcen für die Bearbeitung von Papierbergen vergeudet

Bereits im Juli 2014 beschloss die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung auf Initiative der CDU die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens. Seit nun annähernd sieben Jahren wird die Umsetzung dieses Antrages nun von der Verwaltung geprüft.

Das Verfahren wurde im April 2013 bereits unter dem Namen „ElBa“ (Elektronische Bauakte) in Oberursel eingeführt und mit großem Erfolg angenommen. Im November 2013 wurden nach Auskunft der Leiterin der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Oberursel bereits 50% aller Bauanträge digital eingereicht. Der Werra-Meißner-Kreis verfügt ebenso über mehrere Jahre Erfahrung mit dem digitalen Verfahren. Seit vielen Jahren nimmt auch der Kreis Offenbach bauantragsspezifische Unterlagen nur noch digital an.

Bis heute müssen hingegen in der Stadt Offenbach für ein Baugenehmigungsverfahren nach §63 HBO neben dem Antrag die Baubeschreibung und die Planzeichnungen 4-fach ausgedruckt und alle original unterschrieben durch Verfasser sowie Bauherren werden. Dann folgt die Verteilung der Unterlagen an die Fachbehörden. Allein dieser Postvorgang nimmt unnötig viel Zeit, Papier und Arbeitskraft ohne jede Bearbeitung in Anspruch. Es entsteht darüber hinaus ein umfangreicher Schriftverkehr, wenn Unterlagen nachgefordert werden oder Unklarheiten bestehen.

„Dies geschieht, obwohl mittlerweile die Bauanträge fast ausschließlich digital erstellt werden,“ weiß Dominik Mangelmann, Diplom-Ingenieur und Leiter des CDU-Arbeitskreises Umwelt, Stadtplanung und Verkehr.

Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion eine Vorlage für die kommende Stadtverordnetenversammlung eingereicht: Der Offenbacher Magistrat wird beauftragt, unverzüglich die Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe des bereits von der Stadt Offenbach präferierten Systems ITeBAU der Firma ITEBO einzuführen.

Hierzu wird über ein Online-Portal die Möglichkeit geschaffen, eine digitale Bauakte zu erstellen. Zu dieser erhalten – neben den Bauherrn und den Planern – auch alle betroffenen Verwaltungsebenen, sowie alle am Bau Beteiligten Zugang. Fachingenieure (Statiker, Brandschutzplaner etc.) können ihre Unterlagen ebenfalls dort direkt hochladen und sich über Änderungen oder Einwände, nach einer sofort und direkt möglichen Prüfung durch die beteiligten Verwaltungsstellen, unverzüglich informieren.

Generell erzeugt ein für die Beteiligten offenes Verfahren Klarheit über die Vollständigkeit der Angaben, Transparenz über den Prüfungsstand, eine Beschleunigung des Verfahrens und vor allem eine Eindämmung einer riesigen Papierflut.

Die Offenbacher Bauaufsicht hat nach eigener Auskunft bereits vor einiger Zeit den Beschluss gefasst, das in Oberursel verwendete System ITeBAU der Firma ITEBO einsetzen zu wollen.

Dominik Mangelmann beurteilt die Sachlage: „Wenn weiterhin unnötig mit der tatsächlichen Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens zugewartet wird, wird die Menge an ausgedrucktem Papier, die aufwendig und zeitintensiv sowohl durch Planer als auch Verwaltungsmitarbeiter bearbeitet werden muss, weiter unnötig anwachsen. Das will die CDU-Fraktion verhindern.“

„Nach jahrelangem Prüfen muss die Verwaltung jetzt endlich handeln und das digitale Baugenehmigungsverfahren in der Praxis einführen,“ pflichtet der CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Walter bei, „es reicht nicht, nur über die Digitalisierung zu reden.“