Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz belasten Offenbacher Haushalt

Der Offenbacher Haushalt wird durch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz jährlich mit einem negativen Jahresergebnis belastet. In den Jahren 2020 und 2021 lag dies bei rd. 700.000 €, in 2022 ist mit einem Jahresdefizit in Höhe von rd. 550.000 € geplant, führt der CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Walter aus. Diese Belastung entsteht durch die Ausführung einer bundesgesetzlichen Regelung, dem Unterhaltsvorschussgesetz. Danach leisten die Jugendämter Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehende Elternteile, sofern der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Der Unterhaltsanspruch geht dann nach § 7 UVG in Höhe der erbrachten Unterhaltsleistung zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf das Land über. Seit 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten gezahlt. Hierdurch hat sich der Zahl der Anspruchsberechtigten hessenweit auf 56.000 und auch die Ausgaben auf über 120 Mio. € verdoppelt. In Offenbach belaufen sich die Aufwendungen hierfür auf über 6 Mio. € jährlich. Diese Kosten tragen der Bund zu 40 Prozent, Land und Kommune zu je 30 Prozent (§ 52 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch HKJGB).

„Der Rückgriff der Jugendämter beim Unterhaltsverpflichteten ist selten erfolgreich und scheitert in über der Hälfte der Fälle an zu geringem Einkommen – unter anderem, weil ein bisher unbekannter Teil der Unterhaltsverpflichteten selbst Arbeitslosengeld II bezieht. Deshalb müssen Jugendämter und Jobcenter kooperieren. Unterhaltspflichtige Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen verstärkt in Arbeit vermittelt werden, damit sie ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen können. Damit würden sich die Aufwendungen insgesamt, aber insbesondere der städtische Anteil verringern“, betont Walter.

„Daher hat die CDU-Fraktion eine Anfrage an den Magistrat gerichtet, mit der wir umfängliche Informationen zur Anzahl der Leistungsberechtigten, der jeweiligen Höhe der Leistungen und der Rückgriffquote eingefordern. Danach können wir beurteilen, ob möglicherweise intensivere Maßnahmen bei der Überprüfung der Leistungsfähigkeit Unterhaltsverpflichteter und ggf. einer Rückforderung angezeigt sind. Gleichfalls ist zu prüfen, ob die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Jobcenter dahingehend abgestimmt werden kann, Unterhaltsverpflichtete vordringlich Arbeitsangebote zu vermitteln, um deren Leistungsfähigkeit rasch wiederherzustellen, was letztlich die Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entbehrlich macht“, schließt der CDU-Fraktionschef ab.