Verpflichtende Umsetzung des OZG ist eine Chance für Offenbacher Bürger und Verwaltung

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) beinhaltet die Verpflichtung für Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen online anzubieten. Es ist ein wichtiger Baustein, um Prozesse zu digitalisieren.

Die Inanspruchnahme der Verwaltungsdienstleistungen wird für Bürger durch die Digitalisierung vereinfacht. Persönliche Vorsprachen und Termine bei Ämtern können in vielen Fällen entfallen und durch elektronischen Datenaustausch ersetzt werden.

Gleichzeitig ist das OZG ein wichtiger Baustein, um die Verwaltungsabläufe zu straffen. Denn online ist eine parallele Bearbeitung von Anträgen und Vorgängen in der Verwaltung möglich, und es wird deutlich seltener vorkommen, dass eine Akte monatelang von einem ins andere Büro geschoben wird. Zum Beispiel ist die aktuelle Genehmigungszeit von einem Jahr für Bauanträge in Offenbach absolut inakzeptabel. „Bürozeiten“ und „Sprechzeiten“ sind Begriffe aus einer Zeit, die man hinter sich lassen sollte.

Wie die Umsetzung des OZG in der Offenbacher Verwaltung vorangeht, wie der genaue Umsetzungsstand ist, und ob es mögliche Verzögerungen gibt, möchte die CDU-Fraktion durch eine Anfrage an den Magistrat wissen.

„Von anderen Kommunen wird über völlig unterschiedliche Erfahrungen mit der Umsetzung des OZG berichtet,“ sagt Roland Walter, CDU-Fraktionsvorsitzender. Über den Sachstand bei der Offenbacher Verwaltung wurde hingegen noch nichts bekannt. Die bisher realisierten Insellösungen reichen nicht aus, um dem Gesetz gerecht zu werden. Roland Walter ergänzt: „Die immense Bedeutung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes darf man nicht unterschätzen. Transparenz und Vereinfachungen für die Bürger sowie Effizienzsteigerung der Verwaltungstätigkeiten machen das Projekt zur Führungsaufgabe aller Dezernenten und Amtsleitungen. Deshalb stellen wir auch die Frage nach der Gesamtverantwortung und nach möglichen Umsetzungshindernissen nebst Verbesserungsvorschlägen.“

Abschließend mahnt der CDU-Fraktionsvorsitzende eine fristgerechte Umsetzung des OZG zum Jahresende an: „Dessen Potential zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen erfordert die uneingeschränkte Mitarbeit aller Beteiligten.“