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CDU-Fraktion bleibt konsequent beim Bekenntnis zum Masterplan und zum Baugebiet Waldhof-West

Die Entwicklung und die Zukunft des Baugebietes Bieber Waldhof-West stehen im Mittelpunkt kontroverser Diskussionen. Die beteiligten Akteure und deren Interessen sind vielfältig. Mit der BI gibt es offensichtlich einige Bürgerinnen und Bürger, die mit der Bebauung nicht einverstanden sind. Ihnen gegenüber stehen Befürworter des Baugebietes aus der Bevölkerung. Der vom Offenbacher Stadtparlament beschlossene Planungsauftrag wird durch den Baudezernenten Paul-Gerhard Weiß und die Mitarbeiter seines Dezernates ausgeführt.

Als Vertreter der Kommunalpolitik hat die CDU-Fraktion in konsequenter Übereinstimmung mit dem seinerzeitigen Koalitionsvertrag (Jamaika+) sämtlichen Beschlussvorlagen zur Entwicklung des Baugebiets Waldhof-West zugestimmt, zuletzt dem „Beschluss über die Einleitung vorbereitender Untersuchungen - Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur zügigen Wohnbaulandentwicklung im Planungsbereich Bieber Waldhof West“.

Dies alles allerdings nicht, ohne auch eigene Akzente im Rahmen ihrer Koalitionsverantwortung mit Blick auf die Entwicklung des Baugebiets gesetzt und kritische Aspekte innerhalb der Koalition schon frühzeitig thematisiert zu haben. So war es schon von jeher Anliegen der christdemokratischen Mitglieder des zuständigen Fachausschusses, dass sich die Bebauung unter sozialen, quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten verträglich in die bestehende Bebauungsstruktur einfügt.

Einer der zu berücksichtigenden Aspekte ist beispielsweise die Bebauungsdichte. Ob die Errichtung von 60 Wohneinheiten je Hektar mit der angrenzenden Bebauungsstruktur in Waldhof und Bieber verträglich ist, darf unterschiedlich beurteilt werden. Der zuständige Baudezernent verweist diesbezüglich regelmäßig auf den Landesentwicklungsplan (LEP), der tatsächlich Aussagen zur Dichte von Neubaugebieten je nach Größe und Funktion der jeweiligen Kommune trifft. Dabei handelt es sich allerdings keinesfalls um verbindliche Vorgaben für die Bebauung, sondern um eine Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Flächenbedarfs für die Wohnbauentwicklung. Die im Landesentwicklungsplan angegebenen Dichtewerte sollen also lediglich dazu dienen, die benötigte Fläche zu berechnen. Wird von diesem Dichtewert bei der tatsächlichen Realisierung eines Baugebietes abgewichen, hat dies Auswirkungen auf den ansonsten benötigten Flächenbedarf. Baut man mit einer höheren Dichte, benötigt man weniger Fläche und umgekehrt. Welcher Flächenbedarf auf der Grundlage des im LEP angegebenen Dichtewertes derzeit tatsächlich besteht und inwieweit dieser Bedarf möglicherweise durch dichtere Bebauung an anderer Stelle im Stadtgebiet teilweise erfüllt ist, ist der CDU-Fraktion nicht bekannt.

Dass entgegen der Auffassung des Baudezernenten eine Abweichung von den Dichtewerten des LEP bei der tatsächlichen Umsetzung möglich ist, ergibt sich aus dem LEP selbst, wo es beispielsweise in der 4. Änderung aus dem Jahr 2020 heißt, dass "Den Kommunen (...) ein hinreichender Planungsspielraum (verbleibt), da die Mindestdichtewerte von den Städten und Gemeinden nicht 1:1 in die kommunale Bauleitplanung zu übernehmen sind."

Die CDU-Fraktion sieht derzeit keinen Anlass, von ihrer grundsätzlichen Position, sowohl hinsichtlich der Zustimmung zur Bebauung, als auch hinsichtlich kritischer Betrachtung der konkreten Art und Weise abzuweichen. Vor diesem Hintergrund ist die Berichterstattung der örtlichen Presse unzutreffend, die CDU würde sich von dem Vorhaben distanzieren.

Im Gegenteil – die Offenbacher Christdemokraten halten Kurs und stehen zuverlässig zu ihren Entscheidungen, Beschlüssen und Standpunkten. Und in der Konsequenz besteht nicht nur ein Bekenntnis zum Baugebiet Bieber Waldhof-West, sondern auch ein klares Bekenntnis zum Masterplan,der neben dem regionalen Flächennutzungsplan als planungsrechtliche Voraussetzung die konzeptionelle Grundlage für neue Baugebiete darstellt.

Der Masterplan der Stadtentwicklung ist ein wichtiges Instrument für das kontrollierte Wachstum Offenbachs. Seit dessen Beschlussfassung sind fünf Jahre vergangen, die ursprünglich vorgesehene Evaluierung wurde bislang noch nicht von der Verwaltung veranlasst.

Nach Auffassung der CDU gebietet es die demokratische Debattenkultur indessen, sich mit den Argumenten, die gegen eine Bebauung vorgebracht werden, hinlänglich auseinanderzusetzen, diese zu prüfen und zu bewerten. Soweit beispielsweise wegen ökologischer Belange auf das förmliche Bebauungsplanverfahren und das dort verankerte Abwägungserfordernis abgestellt werden kann, legt die CDU-Fraktion einen besonderen Blick auf einen den Masterplan betreffenden Aspekt.

Ein zentrales Vorbringen der Bebauungsgegner ist der Umstand, dass sich die Annahmen des Masterplans, die den Zielbeschreibungen zugrunde liegen, entgegen den Erwartungen nicht unwesentlich verändert haben. Im Grundsatzbeschluss zum Masterplan (2011-16/DS-I(A)0847) war vorgesehen, dass die Zielbeschreibungen für den Bereich Wohnen, u.a. also die Ausweisung neuer Baugebiete, mit "validen Berechnungen der für die erforderliche Herstellung von Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Öffentlicher Personennahverkehr, Kinderbetreuung und Schulen, aufzuwendenden Investitionen und Folgekosten hinterlegt" werden. Derzeit weicht beispielsweise die Annahme der Bevölkerungszahl Offenbachs für das Jahr 2030 von 130.000 Einwohnern schon jetzt bei einer tatsächlichen Einwohnerzahl von 140.000 Einwohnern um ca. 10.000 Einwohner ab. Welche Auswirkungen diese Abweichung auf die Zielbeschreibung des Masterplans für den Bereich Wohnen hat, kann zwar vermutet werden, ist allerdings nicht "valide" hinterlegt.

Welcher Flächenbedarf auf der Grundlage des im LEP angegebenen Dichtewerts derzeit tatsächlich besteht und inwieweit dieser Bedarf möglicherweise durch dichtere Bebauung an anderer Stelle im Stadtgebiet teilweise erfüllt ist, muss Gegenstand der Evaluierung des Masterplans sein.

Zur Bearbeitung der vorgenannten Problembereiche und um auch gegenüber den Bebauungsgegnern eine argumentative Grundlage zu schaffen, hatte die CDU-Fraktion die beschlussgerechte Evaluierung des Masterplans beantragt. Von der neuen Koalition aus SPD, Grünen und FDP wurde dies jedoch abgelehnt.

Um die Anpassung der Ergebnisse der Evaluierung zu ermöglichen, sollten, so der Antrag, die städtischen Planungen zum Baugebiet Waldhof-West bis zum entsprechenden Stadtverordnetenbeschluss ausgesetzt werden. In der Konsequenz hätte sich, völlig ergebnisoffen, zum Beispiel eine Anpassung des Baugebietes in quantitativer Hinsicht mit Blick auf die Bebauungsdichte ergeben können.

Trotz der bislang ausbleibenden Evaluierung rückt die CDU-Fraktion nicht von den Beschlüssen zur Entwicklung von Bieber Waldhof-West ab.

Zu den Grundlagen der aktuellen Beschlusslage noch ein Hinweis auf die Tatsachen, um unkorrekten Interpretationen vorzubeugen:

Die Fläche des Untersuchungsgebietes zur vorbereitenden Untersuchung zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Planungsbereich Bieber Waldhof-West beträgt 15 Hektar. Das Baugebiet ist mit 10 Hektar veranschlagt, hier sollen derzeit 600 Wohneinheiten geschaffen werden. Die verbleibende Fläche ist zur ökologischen Freiraumgestaltung vorgesehen.