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CDU-Fraktion legt Rahmenpläne für Gestaltung des Straßenbildes vor

Die Offenbacher Stadtteile Bieber, Bürgel und Rumpenheim verfügen noch über historische Ortskerne, deren Erscheinungsbild charakterprägend ist. Die Notwendigkeit einer charakterbezogenen Pflege und Weiterentwicklung bzw. Reparatur der historischen Ortskerne der ehemals selbständigen Orte wurde bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligungen gefordert.

Zum Erscheinungsbild der Gebäude hat die CDU-Fraktion den Antrag „Gestaltungssatzungen für die historisch geprägten Ortskerne Bieber, Bürgel und Rumpenheim“ verfasst und zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Darüber hinaus prägt die Optik der Straßen den Gesamteindruck. Analog zu der angestrebten Festlegung einer Gestaltungssatzung für die Bebauung der erweiterten Ortskerne sollte deshalb auch die Straßengestaltung und die Gestaltung des öffentlichen Raums angepasst werden.

Um das Gesamtbild der sich über Jahrhunderte entwickelten Ortskerne wiederherzustellen, hat die CDU-Fraktion darum einen weiteren Antrag erstellt: „Rahmenplan für die Fortentwicklung des Straßenraums der historischen Ortskerne Bieber, Bürgel und Rumpenheim“.

http://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&docid=2021-00017251&year=2021&view=

Inhalt dieses Antrages ist der Umgang mit dem Straßenaufbau und dem öffentlichen Raum in den Ortskernen. Dominik Mangelmann, Leiter des CDU-Arbeitskreises Umwelt, Stadtplanung und Verkehr, konkretisiert: „Da das historische Kopfsteinpflaster gerade in den Ortskernen noch weitestgehend unter einer dünnen Asphaltdecke vorhanden ist (was baulich immer wieder zu Problemen führt), soll der grundlegende Ansatz für die Gestaltung der Oberfläche sein, diese von der Asphaltschicht zu befreien. Diese Maßnahme fördert auch die Entsiegelung innerstädtischer Flächen.“ Die meist aufgrund von Kanalarbeiten entstandenen Schneisen, in denen das Pflaster auf Grabenbreite seinerzeit nicht wiedereingesetzt wurde, sollen Verwendung finden: Für die Nutzung von Gehhilfen und für den Fahrradverkehr kann hier ein leicht befahrbarer Bereich geschaffen werden.

Roland Walter, CDU-Fraktionsvorsitzender, ergänzt: „Gegebenenfalls können den Größenverhältnissen entsprechende Grünflächen geschaffen werden. In Bezug auf Baumpflanzungen ist jedoch Zurückhaltung zu üben. Die engen Straßenquerschnitte lassen eine Baumpflanzung durch den Konflikt der Wurzeln mit Leitungsführungen und Keller-/ Fundamentkonstruktionen nicht zu. Bei gegebenen räumlichen Möglichkeiten ist eine Aufstellung von Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, die die historische Ortskerncharakteristik nicht konterkarieren, erwünscht.“

Die Umsetzung dieser Vorgaben soll sowohl sukzessive bei Sanierungsmaßnahmen erfolgen als auch im Rahmen der entsprechenden Fördermaßnahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche“, aus dem zumindest für Bürgel und Bieber bereits Mittel zur Verfügung stehen.

Ebenfalls soll eine Rückbenennung einzelner Straßennamen in Bürgel zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B. aktuelle allgemeine Neuausgabe der Personalausweise, Teil-Abschluss von Sanierungsmaßnahmen) erfolgen:

  • Bürgerstraße zu KLICKERGASSE
  • Schifferstraße zu BORNGASSE
  • Sternstraße zu MAINGASSE
  • Karl-Herdt-Weg zu BRIELSWEG

Zu den jeweiligen Eingemeindungen im Jahr 1908 (Bürgel), 1938 (Bieber) und 1942 (Rumpenheim) gab es für verschiedene Straßen Namensgleichheiten, weshalb historische Straßennamen aus dem Ortskern aufgegeben werden mussten - teilweise zu Gunsten künstlicher Konstrukte ohne Bezug zum Ort. Ein Beispiel hierfür ist die Bürgeler „Bürgerstraße“, deren Name nichtssagend ist und in einem historischen Ortskern entsprechend befremdlich wirkt. Allerdings ist häufig deren Entsprechung auf Offenbacher Gemarkung nicht mehr existent oder wird nach allgemeinem Verständnis ausreichend unterschiedlich wahrgenommen. Daher soll auch in dieser Hinsicht die historische Struktur deutlich zu Tage treten und die alten Straßennamen wieder genutzt werden.

Für Bieber und Rumpenheim wurden hingegen seinerzeit die Umbenennungen im Wesentlichen mit Ortsbezug gewählt. Daher ist für diese beiden Ortskerne eine Straßenrückbenennungs-Maßnahme nicht zwingend angebracht.