Die Zeitung der CDU Offenbach für unsere Bürger

 

 

 

Zum Lesen des pdf-Dokuments klicken Sie bitte hier.

 

Weitere aktuelle Meldungen:

CDU kritisiert beabsichtigten Wahltermin zur Oberbürgermeisterwahl am 17.09.2023

Die CDU-Spitze hatte sich früh für den ersten Wahltag der Oberbürgermeisterwahl am 08.10.2023 - gemeinsam mit der Landtagswahl - ausgesprochen. Der Magistrat hat nun eine Vorlage zur kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingereicht, mit der der Wahltermin auf den 17.09. und die Stichwahl auf den 08.10.2023 bestimmt werden soll. Nach Auffassung des CDU-Fraktionsvorsitzenden und Stellvertretenden Kreisvorsitzenden Roland Walter spricht jedoch eine möglich höhere Wahlbeteiligung deutlich für eine Zusammenlegung der Hauptwahl zur Oberbürgermeisterwahl mit der Landtagswahl. „Hierzu muss man sich zur Überzeugungsbildung nur einmal die Wahlbeteiligung der letzten Wahlen ansehen. Die Wahlbeteiligung der letzten Landtagswahl (2018) lag bei 58,4 %, die der letzten Oberbürgermeisterwahl (2017) bei 44 % und der letzten Kommunalwahl bei nur 35,5 %. Es ist wohl unbestritten davon auszugehen, dass die Zusammenlegung der Wahlen zu einer Erhöhung der Wahlbeteiligung führen würde“, betont Walter.

Sollte sich zudem eine Bewerberin oder ein Bewerber bereits im ersten Wahlgang mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen durchsetzen, wäre ein weiterer Wahltag entbehrlich, was zu einer Einsparung von Verwaltungsaufwand und Kosten in Höhe von rund 50.000 € führen würde. Dies ist freilich nur denkbar, wenn der erste Wahlgang gemeinsam mit der Landtagswahl durchgeführt würde. Bislang haben 6 hessische Gemeinden/Landkreise ihre Direktwahlen mit der Landtagswahl am 08.10.2023 zusammengelegt. Vorgetragene Bedenken von Seiten der Verwaltung müssen hierbei zurückstehen. Der eventuell erforderliche Stichwahltermin müsste auch nicht in den Herbstferien liegen. Die Hessische Gemeindeordnung lässt einen Stichwahltermin auch am 3. (29.10.) oder 4. Sonntag (05.11.) nach der ersten Wahl zu. Auch die im Oktober durchzuführende Seniorenratswahl kann dem nicht gewichtig entgegenstehen. „Aus Sicht der CDU ist es geboten, den Wahltermin zu bestimmen, der im Sinne der Demokratie und eines repräsentativen Ergebnisses die bestmögliche Beteiligung verspricht. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass nur mehr Minderheiten über die Mehrheit entscheiden. Wir haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag zur Magistratsvorlage eingebracht“, so Walter abschließend.