CDU fordert erneut Einhaltung des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung und Verzicht auf ein Gendern mit Sonderzeichen

Bereits zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Mai hatte die CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht, mit dem die Einhaltung des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung und der Verzicht auf ein Gendern mit Sonderzeichen eingefordert wurde. In der Stadtverwaltung war es durch eine Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters ausdrücklich gestattet, den Gender-Stern zu benutzen, sollte der Wunsch nach geschlechtersensibler Sprache auch für Worte bestehen, für die keine geschlechtsneutralen Begriffe bestehen. Davon wurde dann aber regelmäßig Gebrauch gemacht, so dass etwa im Bericht der Wirtschaftsförderung Texte mit Gender-Sternen geradezu übersät sind. „Das haben wir stets ausdrücklich beanstandet“ betont der CDU-Kreisvorsitzende und Fraktionsvize Andreas Bruszynski. „Hier geht es auch nicht darum, kleinkarierte Verbote zu formulieren, sondern um eine verbindliche Regelung für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung einzufordern“, so Bruszynski weiter.  

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus. Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen. Beamte und Angestellte des Bundes und der Länder haben im amtlichen Schriftverkehr das Regelwerk „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ zu beachten. Wiederholt hat der Rat der Deutschen Rechtschreibung jedenfalls die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ausdrücklich nicht empfohlen.

„Daran sollte man sich auch in der Stadtverwaltung Offenbach orientieren“, fordert Bruszynski. „Entscheidend ist, dass Sprache im Bereich der öffentlichen Verwaltung einheitlich, rechtssicher, grammatikalisch und orthografisch eindeutig und unbeeinflusst von gesellschaftlichen Strömungen sein muss. Und dies wird eben gewährleistet, in dem die Verwaltung auf allen Ebenen an die Rechtschreibung nach dem jeweils gültigen amtlichen Regelwerk gebunden ist“. Das sieht die christlich-soziale Landesregierung ebenso, weshalb man vereinbart hat, „dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt“. „Und dem kommen wir nun mit unserem wiederholt gestellten Antrag gerne nach und hoffen, dass die Offenbacher Ampel ihre ursprünglich ablehnende Haltung hierzu überdenkt“, so Bruszynski abschließend.