CDU kritisiert wiederholt die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für Offenbach

Die Offenbacher Ampelkoalition hat den Vorstoß der CDU zurückgewiesen, auf die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zu verzichten. In diesem Zusammenhang weist der Offenbacher CDU-Kreisvorsitzende Andreas Bruszynski insbesondere den Vorwurf von Bündnis90/Grüne Offenbach scharf zurück, die CDU setze sich nicht hinreichend für Mieterinteressen ein. „Das Gegenteil ist der Fall“, betont Bruszynski, „denn wir befürchten, dass die wissenschaftliche Erhebung und Auswertung der für den qualifizierten Mietspiegel relevanten Daten angesichts der zentralen Lage Offenbachs zu Lasten der Mieterinnen und Mieter eine höhere ortsübliche Vergleichsmiete ergeben“.

Beim einfachen Offenbacher Mietspiegel wird die ortsübliche Vergleichsmiete gemeinsam von Mieter- und Vermietervertretern alle zwei Jahre unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten verhandelt. „Es mag ja sein, dass der qualifizierte Mietspiegel in vielen Kommunen, in denen überhaupt kein Mietspiegel vorgehalten wird, künftig eine gut funktionierende Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete darstellt, nicht aber für Offenbach“, so Bruszynski weiter. Der Offenbacher Mietspiegel ist seit Jahrzehnten geübte Praxis und kommt beiden Seiten zugute. Selbstverständlich erkennen die Amtsrichter in Offenbach den Offenbacher Mietspiegel auch an. Und im Streitfall über die Einordnung einer konkreten Wohnung nach Lage und Ausstattung läuft es mit oder ohne qualifizierten Mietspiegel auf eine sachverständige Begutachtung hinaus.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels besteht nach dem gerade erst reformierten Mietspiegelrecht ohnehin nicht. Für Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern ist es auch künftig weiterhin ausreichend, lediglich einen einfachen Mietspiegel vorzuhalten. Einzig die jetzt handelnde Ampelkoalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag die Absicht erklärt, eine entsprechende Verpflichtung für alle Großstädte vorsehen zu wollen. Dazu müsste nun aber zunächst eine Gesetzesinitiative eingebracht werden, um das gerade erst mit Wirkung zum 01.07.2022 reformierte Mietspiegelrecht abermals zu reformieren. „Das wird einige Jahre dauern und eine neue Gesetzesvorlage würde auch entsprechende Übergangsvorschriften beinhalten müssen“, betont der CDU-Parteichef weiter. Für einen vorauseilenden Koalitionsgehorsam gibt es derzeit also keinerlei Veranlassung.

In einer Stadt, in der man „jeden Stein nach Einsparpotentialen umdrehen muss“, wie der Stadtkämmerer stets betont, gibt es kein Geld für grüne Symbolpolitik, die für Offenbach zudem auch zu unerwünschten Ergebnissen führen könnte. Und auch beim Thema Kosten hört man von der zuständigen Dezernentin und der Grünen-Fraktion nur die halbe Wahrheit. Richtig ist zwar, dass durch eine Landesförderung für die Erstellung des ersten qualifizierten Mietspiegels 70 % der Kosten übernommen werden, jedoch nur bis zu einer maximalen Höhe von 70.000 € (Ziff. 2.2.1 der Richtlinie des Landes Hessen für die Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel). Der Mietspiegel ist dann alle 2 Jahre anzupassen und alle 4 Jahre neu zu erstellen. Die hierfür anfallenden Kosten gehen dann vollständig zu Lasten des Offenbacher Haushalts. In jedem Fall Kosten in einem 6-stelligen Bereich. „Im Übrigen auch die Kosten, die sich aus einer möglichen Anpassung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit einhergehender Mieterhöhungsverlangen ergeben, für die sich unter dem Gesichtspunkt des Leistungsbezugs eine Eintrittspflicht der Stadt ergeben würde", so Bruszynski abschließend.