Gegen die rücksichtslose Bebauung am Ledermuseum!

Der Entwurf eines städtebaulichen Vertrags zu einer Bebauung direkt am Ledermuseum hat nach Ansicht der CDU und vieler dazu konsultierter Fachleute nicht die rechtliche Grundlage, auf den sich der entsprechende Magistratsantrag bezieht.

Nachdem aus den sehr dürftigen öffentlichen Informationen der Vorlage die vier östlich des Ledermuseums stehenden Häuser der Frankfurter Straße abgerissen und einem Block mit 175 Wohnungen geopfert werden sollen, hegt die CDU erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens.

Gegenwärtig entsprechen die vier zum Abriss vorgesehen Gebäude, von denen zwei noch klassizistisch sind und somit die erste Bauphase an diesem Teil der Frankfurter Straße repräsentieren, mit ihrer Höhe einer in diesem Baufeld um das Ledermuseum herum anzutreffenden Größe von zwei- bis viergeschossigen, größtenteils eben älteren Gebäuden. Die Kappushöfe halten sich an diese Höhenvorgabe, selbst das separat stehende IHK-Gebäude versucht sich mit einem Versatz in der Fassade an dieser Höhe zu orientieren. Es gibt dort mit einem 7-geschossigen Wohnhochhaus nur einen Ausreißer, der sicherlich nicht als Maßstab gelten kann und nach Rechtsprechung zu § 34 BauGB auch nicht gelten darf. Die Neubebauung muss sich der Umgebung einfügen. Und dies, nach einem Urteil des BVerwG von 8.12.2016 ist in dem Verhältnis anzusetzen, wie die Gebäude zueinander stehen. Eben eindeutig nicht nach dem absolut höchsten Punkt.

Darüber hinaus wird das Grundstück in einer Fläche überbaut, wie sie aus dem Bestand weder abzuleiten ist, noch wie es irgendwie mit den Kenntnissen zum Stadtklima in Einklang zu bringen ist.

Ein städtebaulicher Vertrag, wie er nun den Stadtverordneten zur Abstimmung vorgelegt wird, gibt vor, dass die Bebauung rechtlich unantastbar sei. Nach Informationen der CDU-Fraktion, Recherche nach entsprechenden Urteilen und Rückfragen bei außenstehenden Fachleuten ergibt sich jedoch die einhellige Ansicht, dass eine Genehmigung zu der dem Vertrag zu Grunde liegenden Bebauung in seiner Rücksichtlosigkeit sogar rechtswidrig sei. Nicht zuletzt wird auch hier ein weiteres Stück eines zwar verwahrlosten, aber doch zu rettenden Stadtbildes den Interessen eines Investors geopfert. Anhand der dort zu beobachtenden Verhältnisse stellt sich jedoch zumindest die Frage, ob es wirklich jede Investition wert ist, dafür Teile eines typischen Stadtbildes und mit dem sehr gut funktionierenden Hotelbetrieb direkt am Ledermuseum auch angesehenes lang beständiges Gewerbe zu vernichten.